Ausschüsse des Aufsichtsrats




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Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat gemäß seiner Geschäftsordnung vier Ausschüsse gebildet – Präsidium, Personalausschuss, Nominierungsausschuss und Audit Committee – die die Arbeit des Plenums unterstützen.

Präsidium

Das Präsidium ist unbeschadet der Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats zuständig für verlegerische und journalistische Angelegenheiten sowie für Fragen der Strategie, der Finanzplanung, der Investitionen und ihrer Finanzierung. Es ist weiter zuständig für die Vorbereitung von Entscheidungen zur Organisation des Vorstands, für die Zustimmung zur Veräußerung von Namensaktien der Axel Springer AG und von Bezugsrechten auf solche Namensaktien sowie für die Zustimmung zu den ihm zugewiesenen zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen. Mitglieder des Präsidiums sind Dr. Giuseppe Vita, Vorsitzender, Dr. h. c. Friede Springer, stellvertretende Vorsitzende, Dr. Gerhard Cromme und Klaus Krone.

Personalausschuss

Der Personalausschuss ist insbesondere für die Vorbereitung von Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder zuständig. In seine Kompetenz fällt darüber hinaus auch die Vorbereitung von Entscheidungen des Aufsichtsrats betreffend die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder; in allen anderen dienstvertraglichen Angelegenheiten beschließt der Personalausschuss anstelle des Aufsichtsrats. Der Personalausschuss beschließt zudem anstelle des Aufsichtsrats über Kreditgewährung im Sinne der §§ 89, 115 AktG; dasselbe gilt für die Zustimmung zu Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 114 AktG. Zu den Zuständigkeiten des Personalausschusses zählt auch die Vertretung der Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit einzelnen Vorstandsmitgliedern. Schließlich entscheidet der Personalausschuss über die Erteilung der Zustimmung zu den ihm zugewiesenen zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen. Mitglieder des Personalausschusses sind Dr. Giuseppe Vita, Vorsitzender, Dr. h. c. Friede Springer und Dr. Gerhard Cromme.

Audit Committee

Das Audit Committee ist unbeschadet der Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats u. a. zuständig für die Entscheidungsvorbereitung zur Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses durch Vorprüfung von Jahresabschluss, Abhängigkeitsbericht und Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht sowie die Prüfung des Vorschlags über die Gewinnverwendung und die Erörterung des Prüfungsberichts mit dem Abschlussprüfer. Es ist weiter zuständig für die Prüfung der Zwischenabschlüsse bzw. Zwischenberichte und die Erörterung des Berichts des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse. Weiter fallen in die Zuständigkeit des Audit Committee die Überprüfung des Risikomanagementsystems und Fragen der Compliance. Betreffend die Abschlussprüfung ist es zuständig u. a. für die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers sowie die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten. Dem Audit Committee gehören Dr. Giuseppe Vita, Vorsitzender, Dr. h. c. Friede Springer, Klaus Krone und Oliver Heine an.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern vor; insbesondere schlägt er dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten u. a. unter Beachtung der vom Aufsichtsrat bestimmten Kriterien für Vielfalt (Diversity) vor. Er erarbeitet und überprüft Anforderungsprofile, welche Qualifikationen die Gesellschaft von ihren Aufsichtsräten erwartet, und passt diese fortlaufend an veränderte Unternehmensanforderungen an. Dem Nominierungsausschuss gehören Dr. Giuseppe Vita, Vorsitzender, Dr. h. c. Friede Springer und Dr. Michael Otto an.