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Nachhaltiges unternehmerisches Handeln wird für immer mehr Unternehmen zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor. Bereits zum heutigen Zeitpunkt veröffentlichen viele Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht und machen damit ihre nachhaltige Ausrichtung transparent sowie als ein strategisches Instrument der Unternehmensführung nachvollziehbar und überprüfbar.
Auch wenn es heute noch keine einheitlichen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt, so sind doch die von der Global Reporting Initiative (GRI) entwickelten Berichtsbestandteile zur mittlerweile allgemein anerkannten Richtschnur geworden. Durch diese Standardisierung verliert der Nachhaltigkeitsbericht an Beliebigkeit. Er wird stattdessen nicht nur innerhalb einer Branche, sondern insgesamt überprüfbar und vergleichbar.
Über die Orientierung an den GRI Standards hinaus gehen immer mehr Unternehmen dazu über, ihre Berichte von einem unabhängigen Dritten, z. B. einem Wirtschaftsprüfer, prüfen zu lassen. Sie lassen sich damit bescheinigen, dass das, was im Bericht dargestellt wird, in quantitativer bzw. qualitativer Hinsicht der Wahrheit entspricht und erhalten Ansatzpunkte für eine weitere Optimierung der Berichterstattung bzw. damit verbundener interner Prozesse. Das erhöht die Glaubwürdigkeit und verschafft weitere Transparenz sowie strategische Handlungsperspektiven.
Was jedoch beinhaltet eine Prüfung und wie verläuft sie?
Wie das Verfassen des Nachhaltigkeitsberichts selbst, basiert auch seine Prüfung auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Dabei können Unternehmen selbst definieren, wie der Prüfungsumfang und seine –tiefe aussehen sollen. So kann eine Prüfung z. B. ausschließlich die quantitativen Angaben im Bericht umfassen (ökologische, soziale und ökonomische Kennzahlen) oder darüber hinaus auch die qualitativen Aussagen – einzelne Berichtsteile oder den gesamten Nachhaltigkeitsbericht – mit einbeziehen.
Bezüglich der Prüfungstiefe wird in der Regel zwischen einer Prüfung und einer sogenannten prüferischen Durchsicht unterschieden. Dabei ist die Prüfung von Berichten darauf ausgerichtet, Prüfungsaussagen hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Bericht dargestellten Daten und Aussagen mit hinreichender Sicherheit zu treffen. Eine Prüfung umfasst dabei die Validierung des Berichtsystems (Aufbau- und Funktionsprüfung), eine Beurteilung des internen Kontrollsystems, der Prozesse, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen von Daten und Aussagen. Das Ziel einer prüferischen Durchsicht ist die kritische Würdigung des Berichts auf der Grundlage von Befragungen, Plausibilitätsbeurteilungen und ggf. Einzelfallprüfungen. Die prüferische Durchsicht ist damit deutlich weniger umfangreich als die Prüfung und stellt die Plausibilität des Berichts in den Vordergrund.
Zentrale Aufgabe des Prüfers ist es, die vom Unternehmen angewendeten Berichtskriterien (zumeist orientiert an den GRI) daraufhin zu beurteilen, ob sie angemessen sind, d.h., ob sie im Lichte der Unternehmenswirklichkeit relevant, vollständig, zuverlässig, neutral und verständlich sind, und ob, gemessen an diesen Kriterien, der Bericht insgesamt richtig, klar und vollständig ist.
Aus der Sicht von Ernst & Young hat sich für den Ablauf einer Prüfung eine Vorgehensweise in folgenden Phasen bewährt:
Zunächst werden die Erwartungen des Unternehmens an die Prüfung gemeinsam mit dem Prüfer konkretisiert und ein grober Zeitplan erstellt. Ziel ist es, einen speziell auf das Unternehmen ausgerichteten Prüfungsplan zu entwickeln.
Hier verschafft sich der Prüfer einen Überblick über das Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens. Unternehmen sollten sich in dieser Phase auf Befragungen und die Einsichtnahme in die internen Richtlinien und Verfahrensbeschreibungen vorbereiten, damit die Prüfer ein Verständnis über die lokalen und zentralen Datenerhebungsprozesse sowie die durchgeführten Qualitätsmaßnahmen gewinnen können. Ziel ist es, dass der Prüfer in dieser Phase eine vorläufige Risikobeurteilung im Hinblick auf den Berichterstellungs- bzw. Datenerhebungsprozess vornimmt, um die gewonnenen Erkenntnisse bei der Festlegung des Prüfungsprogramms, z. B. des Stichprobenumfangs, zu berücksichtigen.
In dieser Phase werden die quantitativen Daten und/oder qualitativen Aussagen anhand von Stichproben geprüft. Dies erfolgt zumeist im Rahmen von Vor-Ort-Besuchen (Site Visits) an ausgewählten Standorten des Unternehmens, die auf der Basis von Wesentlichkeitsbetrachtungen vom Prüfer ausgewählt werden. Im Rahmen eines Site Visits wird sich der Prüfer einen Überblick über die Datengewinnungs- und Aufbereitungsmethode am Standort verschaffen. Weiterhin wird er ausgewählte Kennzahlen und Aussagen anhand von Berechnungen, Belegen und sonstigen Nachweisen nachvollziehen. Wesentlich für den reibungslosen Ablauf ist eine optimale Vorbereitung der Site Visit z. B. können sich die jeweiligen Ansprechpartner vor Ort durch eine Telefonkonferenz mit den Nachhaltigkeitsprüfern über den Interviewzeitplan abstimmen, aber auch bereits festlegen, welche Materialien vorab zur Verfügung gestellt werden können.
Hier werden die lokal erhobenen Daten vom Unternehmen aggregiert, d.h. zentral gesammelt, zusammengeführt und ausgewertet. Hierbei ist es aus Prüfersicht besonders von Bedeutung, dass die Dokumentation der Prozesszusammenführung vollständig vorliegt, eingesehen und nachvollzogen werden kann. Es muss durch die Prüfer sichergestellt werden können, dass die Anforderungen an Richtigkeit und Vollständigkeit der Datenaufbereitung durch die Unternehmen erfüllt werden. Dies wird z. B. durch Datenanalysen und durch das Nachvollziehen der Aggregation von Einzelaussagen in Stichproben überprüft.
beinhaltet eine kritische Durchsicht des Nachhaltigkeitsberichts durch die Prüfer. Dabei soll sichergestellt werden, dass die maßgeblichen Indikatoren (Key Performance Indicator - KPI) im Bericht vollständig und richtig ausgewiesen werden. Zudem wird darauf geachtet, dass keine irreführenden Aussagen im Bericht enthalten sind.
Zum Abschluss der Nachhaltigkeitsprüfung erhält das Unternehmen entsprechend dem vorher mit dem Unternehmen vereinbarten Auftragsgegenstand (Prüfungsumfang und –tiefe) eine Zusammenfassung der Ergebnisse in Form einer unabhängigen Bescheinigung. Darüber hinaus erhält das Unternehmen ein Feedback in Form eines Management Letter für das Management und die Nachhaltigkeitsabteilung. Im Rahmen einer Abschlussbesprechung werden vorhandene Stärken in den Nachhaltigkeitsprozessen und –systemen sowie identifizierte Verbesserungspotenziale diskutiert.