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Corporate Responsibility (CR) steht für ein neues Niveau unternehmerischer Verantwortung, das die Gesellschaft – ausgelöst durch die rasante Globalisierung – immer vehementer einfordert. Diesem Niveau zu entsprechen, ist schon heute eine wesentliche Voraussetzung, um die Unternehmensreputation und die Marke zu schützen. Unternehmen, die sich dies zum Ziel gesetzt haben, führen einen intensiven Dialog mit ihren Anspruchsgruppen (Stakeholder). Das sind alle Gruppen, die von den Unternehmensaktivitäten betroffen sind. Denn nur, wer deren Anforderungen und Erwartungen frühzeitig identifiziert, kann sie in der Unternehmensstrategie und in den Geschäftsprozessen berücksichtigen.
Die Kommunikation der Strategie und Maßnahmen zur nachhaltigen Unternehmensführung wird hierbei immer wichtiger. Zum Beispiel veröffentlichen fast alle DAX-30-Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte und bieten weiterführende Informationen im Internet an.
Eine umfassende und international weitgehend anerkannte Empfehlung für die Inhalte der Nachhaltigkeits-Berichterstattung stellen die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) dar. Für die Berichterstattung gelten demnach unter anderem die Grundprinzipien Vollständigkeit, Klarheit, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit.
Zur Verbesserung der Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeits-Berichterstattung empfiehlt die GRI neben der Etablierung von geeigneten Managementsystemen und Berichtsprozessen die Bestätigung der Berichterstattung durch Sachverständige.
Die externe Prüfung schafft sowohl für die Stakeholder als auch für die Unternehmensleitung Sicherheit, dass richtig, vollständig und angemessen berichtet wird. Der Prüferblick auf Systeme und Prozesse sowie die damit verbundenen Feststellungen und Empfehlungen, die in der Prüfbescheinigung festgehalten werden, sind oft Ansatzpunkte für die Optimierung des internen Nachhaltigkeitsmanagements.
Die PwC-Vorgehensweise für die Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts folgt grundsätzlich den gleichen Standards wie die Prüfung anderer betriebswirtschaftlicher Daten und Prozesse, zum Beispiel im Rahmen der Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen. Diese Standards sind bei PricewaterhouseCoopers in einem international einheitlichen Audit Approach definiert. Eine Besonderheit bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ist allerdings, dass es in Deutschland bislang keine gesetzlichen Regelungen und Vorgaben gibt; Prüfungsgegenstand, Prüfungsumfang und Prüfungsstandard demzufolge individuell vereinbart und in der Prüfungsbescheinigung dargestellt werden.
Nachfolgend ist das Prüfungsvorgehen von PricewaterhouseCoopers bei der betriebswirtschaftlichen Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts kurz dargestellt:
Zu Beginn einer Prüfung werden in einem Kick-Off Workshop das Prüfungsvorgehen, die erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Ansprechpartner sowie der Zeitplan gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt. Dies dient unter anderem als Basis für die Erarbeitung eines detaillierten Prüfprogramms durch den Prüfungsleiter.
Die Vorprüfung selbst umfasst die Aufnahme der relevanten Systeme und Prozesse der Nachhaltigkeits-Berichterstattung sowie eine Beurteilung der Angemessenheit entsprechend den vereinbarten Beurteilungskriterien (Prozess-Evaluierung).
Im Anschluss überzeugt sich das Prüfungsteam von der Einhaltung der relevanten Reporting-Prozesse und Prozess-Kontrollen im Unternehmen, insbesondere der Prozesse zur Erhebung, Qualitätssicherung und Aggregation der Daten für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung (Prozess-Validierung).
Dies kann – je nach Art und Komplexität der Prozesse – durch Prozess-Beobachtung oder Nachvollzug einzelner Prozesse und Kontrollen erfolgen. Hierbei überzeugt sich der Prüfer einerseits durch sogenannte Vor-Ort-Prüfungen an der Datenquelle von der vollständigen und richtigen Erfassung der Daten. Andererseits wird über das im Rahmen der Vorprüfung erworbene Prozessverständnis sichergestellt, dass über die gesamte Prozesskette hinweg die wesentlichen Kontrollen bis zur Aggregation der Kennzahlen und die Bereitstellung für den Bericht in die Prüfung einbezogen werden können.
Zulässig und im Sinne einer effizienten Prüfungsdurchführung auch gewünscht, ist die Verwendung von Prüfungsergebnissen Dritter, sofern diese den hohen Anforderungen von PricewaterhouseCoopers an Prüfungsvorgehen und Prüfungssicherheit entsprechen.
Die Prüfung von quantitativen Angaben im Nachhaltigkeitsbericht erfolgt ergänzend durch analytische Prüfungen – wie zum Beispiel die Bildung und Überprüfung von Erwartungswerten oder die Durchführung von Trend- und Abweichungsanalysen – sowie klassische Belegprüfungen. Dies betrifft vorwiegend diejenigen Kennzahlen, für die durch die Prozessprüfungen noch keine ausreichende Prüfungssicherheit erlangt wurde. Das kann auch einzelne Angaben betreffen, bei denen eine Einzelfall-bezogene Prüfung höhere Prüfungssicherheit oder höhere Effizienz verspricht.
Prüfungsbegleitend erfolgt eine Durchsicht der Entwürfe des Nachhaltigkeitsberichts, um dessen inhaltliche, sprachliche und gestalterische Übereinstimmung mit den GRI-Berichtsprinzipien sowie die quantitativen Angaben im Berichtskontext zu beurteilen.
Zum Abschluss der Prüfung werden die Prüfungsfeststellungen und eventuelle Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Systeme und Prozesse der Nachhaltigkeits-Berichterstattung mit dem Auftraggeber besprochen und die Prüfungsbescheinigung wird ausgestellt.
Die Bescheinigung über die unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts 2009 der Axel Springer AG finden Sie hier .