Vorstandsvergütung




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Vorstandsvergütung

Axel Springer verfolgt bei der Vergütungspolitik den Grundsatz einer leistungsorientierten, auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichteten Vergütung der Vorstandsarbeit, die sich aus festen und variablen Komponenten zusammensetzt.

Die variablen Bezüge setzen sich aus einer als Jahresbonus gezahlten Barkomponente und einer langfristigen aktienbasierten Vergütungskomponente zusammen. Alle Vergütungsbestandteile sind für sich und in ihrer Gesamtheit angemessen. Als Kriterien für die Angemessenheit werden die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten von Axel Springer herangezogen.

Ebenfalls wird das Branchenumfeld der Gesellschaft berücksichtigt. Externe Vergütungsexperten wurden im Berichtsjahr vom Aufsichtsrat nicht hinzugezogen.

Die Festvergütung entspricht dem jährlichen Festgehalt; daneben erhalten die Vorstände einen Dienstwagen bzw. eine Dienstwagenpauschale sowie Sicherheitsaufwendungen als Nebenleistungen. Das jährliche Festgehalt wird für die gesamte Laufzeit eines Anstellungsvertrags festgelegt und jeweils in zwölf Monatsraten ausgezahlt. Es orientiert sich u. a. an den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, an der aktuellen wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten des Konzerns.

Der variable Vergütungsanteil in Form der als Jahresbonus gezahlten Barkomponente ist nach oben begrenzt und richtet sich nach der Leistung des Einzelnen im Rahmen individueller Ziele (u. a. an der Strategie der Axel Springer AG orientierte quantitative Bereichs- und qualitative Individualziele) sowie den Konzernzielen. Konzernziele im Geschäftsjahr 2011 waren das Konzern-EBITDA, der Index der Konzern-Kundenzufriedenheit und das EBITDA im Segment Digitale Medien; für das Geschäftsjahr 2012 sind maßgebliche Konzernziele das Konzern-EBITDA und das EBITDA im Segment Digitale Medien. Die individuellen Ziele zur Bemessung der Leistung des Einzelnen und die Konzernziele verabschiedet jeweils der Aufsichtsrat. Die Zielerreichung wird zunächst durch den Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied festgestellt und anschließend durch den Aufsichtsrat verabschiedet. Für Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) zum 5. August 2009 geändert oder neu abgeschlossen bzw. verlängert wurden, richtet sich ferner ein Teil der variablen Barvergütung jeweils nach der Erreichung der für einen Bemessungszeitraum von drei Jahren festgelegten Konzernziele.

Hinzu kommt jeweils eine langfristige variable Vergütungskomponente in Form von virtuellen Aktienoptionsplänen, die im Jahr 2009 und zum 1. Januar 2012 aufgelegt wurden.

Zu den virtuellen Aktienoptionsplänen 2009 und 2012 siehe auch die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss unter Ziffer (12).